Förderkreis Wasserwacht Füssen e.V.
 
Samstag, 31. Juli 2010   registrieren  |  anmelden  
 

Verwendung des Rot Kreuz Logos

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Am 01.09.2006 wurde durch unseren Förderkreis an das DRK Generalsekretariat in Berlin ein ausführlich begründeter Antrag auf Genehmigung zur Verwendung des Roten Kreuzes gestellt.

 

 

Hier ein paar Auszüge aus unserer Anfrage beim DRK:

Laut DRK Satzung § 7 (2) 5 und Anlage zu § 7 ist ausschließlich der Bundesverband für die Verwendung des RK-Logos zuständig, weshalb wir uns auch direkt an Sie wenden.

 

Um eine adäquate Wasserwachtarbeit leisten zu können bedarf es einer entsprechenden finanziellen Unterstützung für die Basisarbeit. In Zeiten von leeren Staats- und Länderkassen und der hohen Verschuldung des BRK ist diese Unterstützung bei weitem nicht mehr ausreichend um notwendiges Gerät zu beschaffen, den Unterhalt von Wachstationen, Motorrettungsbooten, Tauchgerätschaften u.v.a.m. zu finanzieren, Ersatzbeschaffungen durchzuführen und teure Ausbildungen zu bezahlen.

 

Um dies zu gewährleisten und auf Grund der Besteuerung der Wasserwacht im BRK bei eigener Mittelbeschaffung haben sich vielerorts WW-Fördervereine gebildet, welche im Rahmen Ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, nämlich die finanzielle Unterstützung von Wasserwacht Ortsgruppen, einen wesentlich höheren Freibetrag ausschöpfen können.

 

Auch sind viele WW Mitglieder nicht mehr bereit in ihrer Freizeit für die satzungsgemäße Aufgabe „Mittelbeschaffung“ ehrenamtliche Arbeit zu leisten, wenn hier Steuern abgeführt werden müssen.

 

Da wir uneigennützig, ehrenamtlich und ausschließlich nur für die -Wasserwacht im Roten Kreuz- Mittelbeschaffung betreiben bitten wir Sie, der Verwendung des RK-Abzeichens durch unseren Förderverein Wasserwacht Füssen e.V. zuzustimmen.

 

Zu betonen ist sicherlich noch, dass wir alle Wasserwachtmitglieder sind und uns auch bei der Arbeit für den Förderverein als solche sehen. Wir möchten auch weiterhin im Zeichen des Roten Kreuzes tätig sein.

 

 

Nun ein paar Auszüge aus der Antwort (nach 4maliger Nachfrage):

Berlin, 22.11.2006

Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen nach umfassender Prüfung und Rücksprache mit dem LV Bayerisches Rotes Kreuz mitteilen, dass wir eine Zustimmung zur Verwendung des RK-Zeichens durch Ihren Förderkreis nicht erteilen können.

Organisationen dürfen Namen und Zeichen des Roten Kreuzes nur führen, wenn sie aufgrund rechtlicher Regelungen in die Gesamtorganisation des Roten Kreuzes eingebunden sind, was ein Förderverein nicht ist. Die Gründung von Fördervereinen im DRK würde aber der Verbandsstruktur zuwider laufen. Weiterhin können Fördervereine nicht geduldet werden, da sie dem anderen Rotkreuz-Verein auf demselben Gebiet automatisch Mitglieder und Spender abwerben würden, was zu untragbaren Missstimmungen im DRK führen könnte.

 

 

Anmerkung:

 

Wir wollten das Rote Kreuz nicht auf unserem Logo verwenden, wir wollten bei Veranstaltungen, wie z.B. „Seefest der Wasserwacht“ das Wasserwachtzeichen auf den Plakaten abdrucken, dazu noch mit dem Hinweis auf den Förderkreis als Veranstalter.

 

Dies wurde allerdings aus den eigenen Kreisverbandsreihen kritisiert und mit Konsequenzen gedroht, sollte auf unseren Plakaten weiterhin das Rote Kreuz sichtbar sein. Wir dürfen keine Werbung (??) mit dem Roten Kreuz machen.

 

Wir haben nun neben unserem ursprünglichen Logo jetzt noch ein Werbelogo (© Förderkreis Wasserwacht Füssen e.V.) entworfen, welches mit dem Rettungsring die Unterstützung für den Wasserrettungsdienst hervorheben soll.